Eine Externenprüfung ermöglicht den Erwerb eines Abschlusses für einen bestimmten Personenkreis, ohne den regulären Bildungsgang besucht zu haben. Die Externenprüfung in der einjährigen Ausbildung Pflegefachassistenz in Nordrhein-Westfalen dient dem Erwerb des Berufsabschlusses „staatlich anerkannte Pflegefachassistentin“ oder „staatlich anerkannter Pflegefachassistent“.
Details
Zielgruppe & Zugangsvoraussetzungen
- gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
- persönliche Eignung (erweitertes Führungszeugnis)
- mindestens 30 Monate nachgewiesene Vollzeittätigkeit in der Pflege oder 60 Monate in 50% Teilzeit, die Hälfte des Tätigkeitszeitraumes muss unter Anleitung einer Pflegefachkraft erfolgt sein
- die Tätigkeit darf zu Kursbeginn nicht länger als 1 Jahr unterbrochen sein
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau B2)
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